Amtliche Mitteilungen 16.10.2024
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ISEK (Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept)
An dieser Stelle habe ich schon des Öfteren über unser Projekt berichtet. Es geht hierbei um die Zukunft unseres Ortes. Mit den Konzepten werden die drängenden Aufgaben der Ortsentwicklung aufgezeigt und thematisch gegliedert.
An dieser Stelle habe ich schon des Öfteren über unser Projekt berichtet. Es geht hierbei um die Zukunft unseres Ortes. Mit den Konzepten werden die drängenden Aufgaben der Ortsentwicklung aufgezeigt und thematisch gegliedert. Abhängigkeiten und Zusammenhänge werden erarbeitet und eine Strategie für die weitere Vorgehensweise entwickelt. Hierzu ist das Mitwirken vieler gefragt. Die Büros Harald Neu Architektur & Städtebau sowie Salm & Stegen Geographen und Stadtplaner haben die Ergebnisse des bisherigen Prozesses in einem Bericht zusammengefasst. Dieser wurde in der aktuellen Gemeinderatssitzung vorgestellt und vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Mit dieser Kenntnisnahme geht es in die nächste Stufe des Berichtes, der jetzt den Trägern öffentlicher Belange zur Kenntnisnahme übersandt wird. Diese können ihre Belange geltend machen und innerhalb einer Frist von vier Wochen rückmelden.
Sie als Bürger können den aktuellen Bericht auf unserer Homepage einsehen. Auch liegt dieser zur Einsichtnahme im Rathaus Kleinheubach aus. Gerne kann er zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.
Dieser Bericht ist ein wichtiger Handlungsleitfaden, um Kleinheubach weiterzuentwickeln.
Steuerhebesätze
Eine Satzung zur Erhebung der Grund- und Gewerbesteuern ab 01.01.2025 hat der Gemeinderat des Marktes Kleinheubach in der letzten Sitzung erlassen. Die in dieser Satzung beschlossenen Hebesätze bleiben unverändert zu den bisher festgesetzten Hebesätzen. Notwendig ist der Erlass der Satzung, damit wir ab 01.01.2025 die Grundsteuern erheben können. Aufgrund der erfolgten Gesetzesänderungen ist dies erforderlich.
Den Steuermessbetrag für die zukünftige Grundsteuer haben sie als Grundstückseigentümer bereits vom Finanzamt erhalten oder erhalten diesen noch. Der Steuermessbetrag wird mit dem gemeindlichen Hebesatz multipliziert und ergibt die zu entrichtende Grundsteuer. Auf den Steuermessbetrag haben wir als Kommune keinen Einfluss.
Da wir vom Finanzamt bis heute nicht alle Steuermessbeträge erhalten haben, können wir auch keine zuverlässige Aussage über das Steueraufkommen im Bereich der Grundsteuern für das Jahr 2025 treffen. Ziel des Gemeinderates ist es, das Gesamtsteueraufkommen der Grundsteuer durch die neue Gesetzgebung nicht zu verändern. Für jeden einzelnen bedeutet es auf jeden Fall eine Veränderung, da sich der Steuermessbetrag für ihr Grundstück geändert hat.
Somit erhalten alle Grundsteuerpflichtigen im Jahr 2025 einen Steuerbescheid vom Markt Kleinheubach auf dieser Grundlage.
Die Verwaltung wurde seitens des Gemeinderates beauftragt, bis zum 30.06.2025 das Steueraufkommen zu bewerten. Danach erfolgt gegebenenfalls eine Anpassung des Hebesatzes. In diesem Fall würden Sie einen erneuten Steuerbescheid erhalten.
Bezahlbarer Wohnraum (Mietwohnungen)
Dass in Kleinheubach Wohnraum knapp ist, erleben viele von Ihnen, wenn es darum geht, eine geeignete Wohnung zu finden. Der Markt Kleinheubach besitzt im Bereich der Alten Güterhalle am Bahnhof ein Gelände, das sich für die Bebauung eignet. In mehreren Sitzungen und Arbeitsgruppen hat sich der Gemeinderat mit diesem Thema befasst, so dass ein Entwurf für ein Wohngebäude erstellt wurde. Der Entwurf wurde unter anderem auch im Rahmen der ISEK-Arbeitsgruppe mehrfach diskutiert und verändert. Jetzt ist vorgesehen, ein Gebäude mit zehn Wohneinheiten unterschiedlicher Größe zu errichten. Die vorliegenden Pläne wurden mit der Regierung von Unterfranken Sachgebiet Wohnungsbauförderung abgestimmt. Für die Schaffung von kommunalen Mietwohnungen gibt es das Förderprogramm „KommWFP“. Der Gemeinderat hat aktuell den Beschluss gefasst, das Vorhaben „Errichtung von Mietwohnungen in Eigenregie“ weiter zu verfolgen und einen Bauantrag einzureichen.
Kommunale Wärmeplanung
Der Sachstand zur kommunalen Wärmeplanung wurde dem Gemeinderat in seiner letzten Sitzung vorgestellt. Gemeinden unter 100.000 Einwohner müssen bis zum 30.06.2028 eine kommunale Wärmeplanung erstellt haben. Der Markt Kleinheubach erstellt diese aktuell, mit dem Ziel, diese bis zum Jahresende abzuschließen. Aufgrund unseres Förderbescheides ist diese Zeitschiene erforderlich. Somit können wir die uns gestellte Aufgabe, weit vor der gesetzten Frist erfüllen.
Die kommunale Wärmeplanung soll den Weg zu einer effizienten und klimafreundlichen Wärmeversorgung vor Ort ermitteln. Hierfür erfolgte durch die von uns beauftragte Energieagentur Unterfranken e. V. eine umfangreiche Sichtung der zur Verfügung stehenden Daten. Der Netzbetreiber des Gasnetzes stellt die Verbrauchsdaten, genauso wie die Kaminkehrer, datenschutzkonform zur Verfügung. Somit kann der Wärmebedarf straßengenau ermittelt werden. Anhand dieser Wärmebedarfsermittlung und nach Sichtung von gegebenenfalls vorhandenen Abwärmepotenzialen, wird die Planung vorgenommen.
Als Ergebnis werden Gebiete festgelegt, in denen sich ein Nahwärmenetz wirtschaftlich betreiben lassen könnte. Ob dies dann errichtet wird und wer dies errichtet, ist in weiteren Schritten zu klären. Die aktuelle Datenerhebung hat ergeben, dass im Bereich des Altortes ein Nahwärmenetz möglich wäre. Da dies schon vorab zu vermuten war, prüfen wir in einer Parallelplanung die Machbarkeit. Über das Ergebnis dieser Studie werden wir auch noch in diesem Herbst informiert.
Weiterhin werden im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung die Gebiete beschrieben, in denen es individuelle Lösungen geben wird. Die Kommunale Wärmeplanung ist alle fünf Jahre zu überprüfen und fortzuschreiben, da sich Rahmenbedingungen verändern. So haben wir in Kleinheubach ein sehr ausgedehntes Netz zur Versorgung mit Erdgas und auch eine hohe Anschlussquote. Zum heutigen Zeitpunkt kann keine Aussage darüber getroffen werden, ob dieses Netz z. B. wasserstofftauglich ist und ob es Wasserstoff erhalten wird. Diese Aussagen können dann in der Fortschreibung in fünf Jahren wahrscheinlich gesichert getroffen werden. Die regelmäßige Aktualisierung ist somit notwendig.
Gehwegsanierung Bahnhofstraße
Die Gehwegsanierung in der Bahnhofstraße hat begonnen und der Ausbau der barrierefreien Bushaltestellen steht an. Damit eine Gefahrenstelle beseitigt wird, erfolgt die Verlegung der Bushaltestelle auf der Seite der Bäckerei in Richtung Friedenstraße.
Wasserversorgung, Pumpstation
Aktuell laufen die Sanierungsarbeiten in unserer Pumpstation. Das Wasser gelangt von unseren beiden Brunnen in die Pumpstation und wird von dort in den Hochbehälter gefördert. In dieser Pumpstation werden umfangreiche Sanierungsarbeiten durchgeführt. Die Wasserbecken werden neu abgedichtet und das Rohrnetz wird ausgetauscht. Die Beschichtung der Wasserbecken zur Abdichtung ist in die Jahre gekommen und muss erneuert werden, damit weiterhin ein gesicherter Betrieb gewährleistet bleibt. Die vorhandenen Rohre werden gegen Edelstahlrohre ausgetauscht, da sie das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben. Die Arbeiten erfolgen im laufenden Betrieb. Unsere Anlagen sind redundant ausgelegt, sodass ein Anlagenteil in Betrieb bleibt und der andere Anlagenteil saniert werden kann. Die Gesamtmaßnahme „Behältersanierung und Rohrnetzertüchtigung“ soll im ersten Quartal 2025 abgeschlossen sein.
Ihr
Thomas Münig