B 469; Verkehrsversuch an der Anschlussstelle Laudenbach-Nord

Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg führt - einen in Phasen aufgeteilten Verkehrsversuch an der Anschlussstelle Laudenbach-Nord durch

Phase 1: bereits erfolgt

Phase 2: 06. Juni bis 27. Juni 2025

Phase 3: 27. Juni bis 04. Juli 2025

Ziel des Verkehrsversuchs und der gleichzeitig durchgeführten Verkehrserhebung ist es, objektive Verkehrsdaten zur Beurteilung der aktuellen Verkehrsbelastung auf der Ortsumgehung Laudenbach, in der Ortsdurchfahrt Laudenbach und über mögliche Verkehrsverlagerungen in Laudenbach zu ermitteln. Im Zuge des Verkehrsversuchs werden Verkehrsbeziehungen an der Anschlussstelle Laudenbach-Nord untersagt bzw. unterbunden.

Der Versuch wird in drei Phasen durchgeführt. Die erste Phase zur Erhebung der Verkehrsdaten im Bestand fand bereits vom 12. Mai bis 14. Mai 2025 statt. In der zweiten Phase wird die Anschlussstelle vom 06. Juni bis 27. Juni 2025 vollständig gesperrt. Die dritte Phase, welche zwischen dem 27. Juni und 04. Juli 2025 durchgeführt wird, umfasst die Wegnahme der Auffahrt auf die B 469 in Richtung Miltenberg. Die Einfahrt nach Laudenbach von Norden (aus Richtung Trennfurt kommend) bleibt in der dritten Phase möglich.

Hintergrund des Verkehrsversuchs sind die Planung und Bemessung von Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Anschlussstelle Laudenbach-Nord. Ohne Veränderungen an der Anschlussstelle Laudenbach-Nord könnten die gültigen Lärmgrenzwerte nur durch sehr kosten- und unterhaltungsintensive technische Lösungen eingehalten werden. Daher prüft das Staatliche Bauamt neben der Ergänzung einer Lärmschutzwand an der vorhandenen Straßensituation weitere Möglichkeiten zur ganzheitlichen Verbesserung der Straßenlärmausbreitungssituation. Im Zuge der Untersuchung wird geprüft, welche verkehrlichen und letztlich auch lärmtechnischen Wirkungen eine vollständige Schließung der Anschlussstelle Laudenbach-Nord und eine reine Abfahrt von der B 469 (aus Richtung Trennfurt) hätte. Solche Veränderungen an der Anschlussstelle Laudenbach-Nord werden es ermöglichen, eine an der Anschlussstelle durchgehende und näher am Fahrbahnrand befindliche Lärmschutzwand, zu planen.

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