Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung nach Art. 19 Abs. 1 LStVG
Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung nach Art. 19 Abs. 1 LStVG
Hinweis: Bei der Anmeldung einer Veranstaltung mit Alkoholausschank ist neben der Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung nach Art. 19 Abs. 1 LStVG auch die Erteilung der Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 GastG zu beantragen.
Eine Onlineregistrierung ist HIER möglich.
Checkliste Hofgarten - Anzeige öffentliche Veranstaltung