Hundesteuersatzung
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer. Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Kleinheubach folgende Satzung:
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer. Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Kleinheubach folgende Satzung:
Friedenstraße 2
63924 Kleinheubach